Handfeuermelder (manuelle Brandmelder)
Diese Melder werden an sichtbaren und frei zugänglichen Stellen, in
Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäusern und Gängen, an Not-Ausgangstüren
und in feuergefährdeten Räumen angebracht, in denen ein Feuer von anwesendem
Personal entdeckt und gemeldet werden kann.
Automatische Brandmelder
In jedem Raum des Sicherungsbereiches, ausgenommen Räume mit geringer
Brandlast (Toiletten, Bad, ...) oder ohne Möglichkeit der Brandausbreitung,
muss mindestens ein automatischer Brandmelder angeordnet werden. Die Anzahl
und Anordnung der automatischen Brandmelder richtet sich nach der Art der
verwendeten Melder, nach der Raumgeometrie (Grundfläche, Höhe, Decken-
und Dachform usw.), nach der Verwendungsart und nach den Umgebungsbedingungen
in den zu überwachenden Räumen.
Sie sind so zu wählen, dass Brände in der Entstehungsphase zuverlässig
erkannt werden können. Weiter sind die automatischen Brandmelder so
anzuordnen, dass Täuschungsalarme vermieden werden.
Sondermelder
Sondermelder sind automatische Brandmelder, die aufgrund ihres Detektionsverfahrens
für besondere Einsatzfälle vorgesehen sind.
Zu diesen Meldern gehören zum Beispiel
- Linienförmige Wärmemelder
- Linienförmige Rauchmelder
- Rauchansaugsysteme
- Flammenmelder
- Melder für explosionsgefährdete Bereiche
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