Handfeuermelder (manuelle Brandmelder)
Diese Melder werden an sichtbaren und frei zugänglichen Stellen, in
Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäusern und Gängen, an Not-Ausgangstüren
und in brandgefährdeten Räumen angebracht, in denen die Entstehung
eines Brandes, oder ein Feuer von anwesendem
Personal entdeckt und gemeldet werden kann.
Automatische Brandmelder
In jedem brandschutztechnisch relevantem Raum des Sicherungsbereiches muss
je nach vorgegebenen Normen und Richtlinien muss mindestens ein automatischer Brandmelder angeordnet werden. Die Anzahl
und Anordnung der automatischen Brandmelder richtet sich nach der Art der
verwendeten Melder, nach der Raumgeometrie (Grundfläche, Höhe, Decken-
und Dachform usw.), nach der Verwendungsart und nach den Umgebungsbedingungen
in den zu überwachenden Räumen.
Sie sind so zu wählen, dass Brände in der Entstehungsphase zuverlässig
erkannt werden können. Weiter sind die automatischen Brandmelder so
anzuordnen, dass Täuschungsalarme vermieden werden.
Sondermelder
Sondermelder sind automatische Brandmelder, die aufgrund ihres Detektionsverfahrens
für besondere Einsatzfälle vorgesehen sind.
Zu diesen Meldern gehören zum Beispiel
- Linienförmige Wärmemelder
- Linienförmige Rauchmelder
- Ansaugrauchsysteme
- Flammenmelder
- Melder für explosionsgefährdete Bereiche
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