Elektroakustische Notfallwarnsysteme
Elektroakustische Notfallwarnsysteme (Sprachalarmanlagen) sind
Beschallungsanlagen, die aufgrund ihres besonderen Aufbaus und ihrer hohen
Sprachverständlichkeit auch für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben
geeignet sind.
Bei unseren elektroakustischen Notfallwarnsystemen werden Produkte eingesetzt
(Plena, Praesideo), deren Konformität mit der Norm DIN EN 60849 Elektroakustische
Notfallwarnsysteme vom TÜV bestätigt wurde.
Für den Einsatz auf Schiffen liegt für das Praesideo-System die Zulassung des
Germanischen Lloyd vor.
Die Realisierung einer solchen Anlagenkonzeption muss unter Berücksichtigung
der geltenden Normen vorgenommen werden wie:
- VDE / DIN / EN / IEC 65 und Einhaltung der EMV
- speziell DIN EN 50065 / 50081 / 55020 / 55022
- DIN VDE 0848 Teil 1-4, 0843 und 0845 (Überspannung / Statische Elektrizität).
Die den elektroakustischen Teil beschreibenden Normen sind durch
dementsprechende Auswahl der Anlagentechnik zu beachten und einzuhalten:
- EN 60849
- DIN VDE 0800 / 0804 / 0828 in Bezug auf die Selbstüberwachung des Systems
vom Mikrofon bis zum Installationsbereich mit permanenter Überwachung und
Einzel-Fehlermeldung / Sammelstörmeldung der Systemtechnik zur Weiterleitung
an die Gebäudeleittechnik
Besondere geforderte Eigenschaften:
Die gesamte elektroakustische Anlage soll für Notruf- und Rufdurchsagen mit
freiwählbaren und programmierbaren Gongankündigungen, für gezielte Alarmierungen
mit Räumungsanweisungen und für eine Musikübertragung in bester Qualität eingesetzt
werden. Dafür wird das Objekt mit allen Nebenräumen in Lautsprecher-Kreise für
Einzelruf aufgeteilt. Bei Durchsagen in einem Lautsprecherkreis dürfen die in den
übrigen Bereichen laufenden Programme nicht unterbrochen werden.
Eine Auslösung eines Alarmsignals durch die Brandmelderanlage muss im Gefahrenfall
automatisch auf die vorprogrammierten Lautsprecherlinien erfolgen. Als Alarmsignal
wird einheitlich das Gefahrensignal für Versammlungsstätten / Arbeitsstätten gemäß
DIN EN 457 (DIN 33404 Teil 3) verwendet. Gezielte Räumungs- anweisungen - digital als
WAV-Datei gespeichert - werden automatisch über überwachte Schnittstellen der
Brandmelderzentrale in den jeweils betroffenen Gebäudeabschnitten ausgelöst.
Unterzentralen in abgesetzten Gebäuden mit Eigenprogramm sind an die Hauptzentrale
anzuschalten und in die Überwachung der Hauptzentrale zu integrieren.
Hintergrund- Musikprogramme oder andere Übertragungen sind während einer Alarmierung
für die Sicherstellung einer hohen Sprachverständlichkeit stumm zu schalten.
Das Alarmierungs-System ist mit einer Notstromanlage für mindestens 30 Minuten
Alarmierungszeit sowie einer Bereitschaftszeit gemäß Vorgaben der örtlichen
Sicherheits- organe auszurüsten. Die Reservestromversorgung ist zu überwachen.
|